Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Helador GmbH

Stand: Mai 2026


1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Helador GmbH („Helador“) ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.3

Individuelle Vereinbarungen und schriftliche Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Vertragsschluss

2.1

Angebote von Helador sind freibleibend und unverbindlich.

2.2

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Produktion bzw. Ausführung der Lieferung zustande.

2.3

Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die jeweilige Auftragsbestätigung.

2.4

Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Informationen, Etikettierungen und sonstigen Vorgaben.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

3.3

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

3.4

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.5

Bei Sonderproduktionen, individuellen Verpackungen, Private-Label-Produktionen oder außergewöhnlichen Produktionsmengen ist Helador berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3.6

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Auftraggebers wesentlich oder wird eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs erkennbar, ist Helador berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.


4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1

Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4.2

Die Lieferung erfolgt ab Werk, Lager oder Produktionsstätte.

4.3

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.

4.4

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

4.5

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung der Kühlkette ab Übergabe der Ware sicherzustellen.

4.6

Liefer- und Versandkosten ergeben sich aus den jeweils gültigen Preis- und Lieferlisten von Helador.


5. Höhere Gewalt und Lieferhindernisse

5.1

Fälle höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und von Helador nicht zu vertretende Umstände befreien Helador für die Dauer der Störung von der Lieferverpflichtung.

5.2

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Pandemien
  • Streiks
  • Energieengpässe
  • Rohstoffmangel
  • Cyberangriffe
  • behördliche Maßnahmen
  • Transportstörungen
  • Lieferkettenunterbrechungen
  • Ausfälle von Vorlieferanten

5.3

Dauert die Störung länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


6. Produktänderungen

6.1

Helador behält sich handelsübliche Änderungen von Rezepturen, Verpackungen, Dekorationen, Design oder Verpackungseinheiten vor, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und keine wesentlichen Produkteigenschaften beeinträchtigen.

6.2

Produktabbildungen, Farben und Darstellungen in Werbematerialien können technisch oder produktionsbedingt geringfügig abweichen.


7. Untersuchungs- und Rügepflicht

7.1

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, Temperaturzustand und erkennbare Mängel zu prüfen.

7.2

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

7.3

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

7.4

Die gesetzlichen Vorschriften der §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt.

7.5

Beanstandete Ware darf nur mit vorheriger Zustimmung von Helador zurückgesendet werden.


8. Gewährleistung und Haftung

8.1

Bei berechtigten Mängeln ist Helador zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

8.2

Helador haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.3

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Helador nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.4

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.5

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Helador.

9.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu lagern und sachgerecht zu behandeln.

9.3

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

9.4

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an Helador ab.

9.5

Bei Zahlungsverzug ist Helador berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.


10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter helador.de/datenschutz.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Limburg an der Lahn, sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.